Die AfD hat gegen drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt, die im März zugunsten des Verfassungsschutzes ergangen waren. Wie ein Sprecher des Gerichts am 07.06.2022 auf Anfrage mitteilte, geht es dabei um die Einstufung der Gesamtpartei, der Jungen Alternative und des formal aufgelösten “Flügels“ als rechtsextremistische Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
VG Köln bestätigte Einstufung der AfD als Verfassungsschutz-Verdachtsfall
Das Verwaltungsgericht Köln hatte seine Entscheidung im März damit begründet, dass es ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gebe (Urteil vom 08.03.2022, BeckRS 2022, 3817). Dies habe der in Köln ansässige Verfassungsschutz in Gutachten und Materialsammlungen belegt. Zwar sei der “Flügel“ der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus. Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der Jungen Alternative sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten “Fremde“ möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes.
Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2022 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
VG Köln, Unterlassung der Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall, BeckRS 2022, 3817
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