Eilantrag gegen Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bewegung
Hintergrund ist demnach ein entsprechendes Eilverfahren, das AfD und Junge Alternative (JA) Anfang der Woche gegen die Einstufung der JA beim Verwaltungsgericht Köln angestrengt hatten. Dem Verfassungsschutz wurde unter anderem ein “Eingriff in den demokratischen Wettbewerb kurz vor den anstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen“ vorgeworfen, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die AfD in einem sogenannten Umfragehoch befinde. Das Gericht war dazu zunächst nicht zu erreichen. Eine Sprecherin der Behörde sagte auf Nachfrage, das Bundesamt werde sich aufgrund des laufenden Verfahrens und aus Respekt vor dem Gericht zu dem Sachverhalt nicht öffentlich äußern. Nach Presseinformationen soll bis zur Entscheidung in der Sache auf die Einstufung verzichtet werden, um dem Gericht eine sachgemäße Prüfung zu ermöglichen.
Völkisches Gesellschaftskonzept als verfassungsfeindlich bewertet
Ende April hatte der Inlandsgeheimdienst mitgeteilt, die JA künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu beobachten, zuvor wurde die Organisation als sogenannter Verdachtsfall geführt. Daneben wurden zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten - das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein "Ein Prozent" - genannt. "Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen", sagte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang damals. In einer Mitteilung seiner Behörde hieß es: “Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht.“