Syndikusrechtsanwälte, die für einen Verband Rechtsdienstleistungen gegenüber Verbandsmitgliedern erbringen, können sowohl das eigene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) des Verbands als sicheren Übermittlungsweg nutzen.
Mehr lesenEine Vereinbarung zwischen einer Syndikusrechtsanwältin, ihrem alten Arbeitgeber und dem neuen über den Übergang des Arbeitsverhältnisses steht einem Betriebsübergang gleich, bestätigt der BGH. Ihre Zulassung muss die Kammer nicht widerrufen – wenn die Tätigkeit im Wesentlichen gleich bleibt.
Mehr lesenAcht Jahre nach der Schaffung einer eigenen Zulassung als Syndikusrechtsanwalt hat das BSG nun Klarheit beim Thema Befreiung von der Versicherungspflicht geschaffen. Es ging um Altbescheide und rückwirkende Befreiung. Die Urteile bespricht Martin W. Huff.
Mehr lesenDas Urteil des BSG, mit dem Syndizi der Zugang zum anwaltlichen Versorgungswerk versperrt wurde, hat eine Flut von Klagen und Reformen ausgelöst. Martin W. Huff schildert den bemerkenswerten Werdegang einer immer wichtigeren Berufsgruppe.
Mehr lesenDer Bestand der Syndikuszulassung hängt nicht davon ab, dass der Anwalt für seinen Arbeitgeber noch aktiv tätig ist. Das hat der AGH Berlin klargestellt und einen Bescheid der RAK Berlin aufgehoben, welche die Zulassung eines Syndikus in der Freistellungsphase der Altersteilzeit widerrufen hatte.
Mehr lesenNach Ansicht des AGH Baden-Württemberg steht eine dreiseitige Vereinbarung zur Übernahme des Arbeitsverhältnisses einem Betriebsübergang gleich – ein Widerruf der Zulassung als Syndikusanwalt sei nicht notwendig. Die Berufung zum BGH ließ der AGH im Interesse einer abschließenden Klärung zu.
Mehr lesenEin Syndikusrechtsanwalt, der für einen Verband nach dem ArbGG und der BRAO Rechtsdienstleistungen gegenüber den Mitgliedern erbringt, muss laut Bundesarbeitsgericht den elektronischen Rechtsverkehr zur Tätigkeit bei Gericht nutzen. Dafür spreche, dass das ArbGG nicht zwischen Anwälten und Verbandssyndikusanwälten unterscheide. Per Telefax und in Papierform einreichte Schriftsätze erfüllten daher nicht die gesetzlichen Formerfordernisse.
Mehr lesenEinem Juristen, der für Kunden seiner Arbeitgeberin tätig ist, ist die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu versagen. Eine derartige Beschäftigung sei grundsätzlich auf eine Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten des Dienstherrn beschränkt, bestätigt der Bundesgerichtshof. Die Verwaltung laufender Fälle bei einem Schiedsgericht erfülle diese Voraussetzungen nicht.
Mehr lesenDer Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) ruft die künftige Bundesregierung dazu auf, die Rechtswirklichkeit an die Wirklichkeit von Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten anzupassen. Insbesondere fordert der Verband ein umfassendes strafrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht auch für Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte.
Mehr lesenDer Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) fordert eine gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit der sogenannten Drittberatung durch Syndikusrechtsanwälte im Rahmen der "großen BRAO-Reform". Syndikusrechtsanwälte seien ein wichtiger Baustein zur Stärkung des Legalitätsprinzips in Unternehmen, unterstreicht der Verband in seiner Stellungnahme.
Mehr lesenEine Rechtsanwaltskammer muss darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen der von ihr erteilten Zulassung vorliegen. Anderenfalls wird der Zulassungsbescheid aufgehoben. Mit diesem Urteil vom 26.11.2020 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Zulassung von Syndikusrechtsanwälten fortgesetzt.
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