Verband fordert umfassendes strafrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht für Syndikusrechtsanwälte

Der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) ruft die künftige Bundesregierung dazu auf, die Rechtswirklichkeit an die Wirklichkeit von Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten anzupassen. Insbesondere fordert der Verband ein umfassendes strafrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht auch für Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte.

Erster Schritt bereits 2016 getan

Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte hätten sich in den vergangenen fünf Jahren zu einem unverzichtbaren Element entwickelt, betont der BUJ. Sie begleiteten unternehmerische Entscheidungen anwaltlich und seien mit ihrer berufsrechtlichen Anerkennung nun auch formal ein wichtiger Teil der Anwaltschaft geworden. Das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte sei eine "echte Erfolgsgeschichte" und zugleich ein Meilenstein auf dem Weg der Wiederherstellung der Einheit der Anwaltschaft aus Rechtsanwälten und Syndikusrechtsanwälten.

Ungleichbehandlung weiter beseitigen

Die künftige Bundesregierung und der künftige Bundestag müssten diesen Weg konsequent weiter gehen und die bereits heute im Gesetz verankerten gesetzlichen Rechte und Pflichten der Syndikusrechtsanwälte noch zielgenauer der Rechtswirklichkeit dieser Berufsträger anpassen. "Es ist von zentraler Bedeutung bei der Weiterentwicklung des anwaltlichen Berufsrechts, dass Syndikusrechtsanwälte ein umfassendes strafrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht erhalten. Nur auf diesem Weg kann der Rechtsstaat seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachkommen. Nur so kann der Rechtsstaat den Mandanten der Syndikusrechtsanwälte und -rechtsanwältinnen Schutz und Wahrung der Vertraulichkeit garantieren", so BUJ-Präsidentin Claudia Junker. Die aktuelle gesetzliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu den niedergelassenen Rechtsanwälten sei weder für die Mandanten der Syndikusrechtsanwälte und -rechtsanwältinnen noch für sie selbst nachvollziehbar.

Redaktion beck-aktuell, 20. September 2021.