Angesichts steigender Coronazahlen hat das Niedersächsische Sozialministerium eine Änderung auf den Weg gebracht, um einen rechtlichen Rahmen für befristete und flexible Lösungen zur Bewältigung Corona-Pandemie zu schaffen. In Arbeitsbereichen, die besonders mit der Bewältigung der Corona-Pandemie konfrontiert sind und zur kritischen Infrastruktur gehören, sind demnach künftig Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit vorgesehen.
Mehr lesenIn mehreren Normenkontrollverfahren zu Niedersächsischen Corona-Verordnungen von 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg seine Ansicht bestätigt, dass die Verordnungen bisher auf einer tauglichen Rechtsgrundlage beruhten sowie formell und materiell im Hinblick auf das "Ob" eines staatlichen Handelns rechtmäßig seien. Bei der Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen differenzierte es aber und erachtete die Schließung von Autowaschanlagen im Frühjahr 2020 für rechtswidrig.
Mehr lesenDer niedersächsische Landtag hat eine Reform des Verfassungsschutzes beschlossen, die der Behörde angesichts einer anhaltend hohen extremistischen Bedrohung mehr Handlungsspielraum gibt. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und CDU wurde das neue Verfassungsschutzgesetz am 06.07.2021 in Hannover verabschiedet. Es erleichtert die Beobachtung von Minderjährigen sowie den Einsatz von V-Leuten und ermöglicht der Verfassungsschutzbehörde künftig das Einholen von Informationen zu Bankkonten und Geldströmen.
Mehr lesenDas Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg hat mit zwei Urteilen vom 29.04.2020 torfabbaubeschränkende Teilregelungen des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen 2017 für unwirksam erklärt, weil Beteiligungsrechte verletzt beziehungsweise Transparenzanforderungen nicht gewahrt worden seien. Eine Beschränkung des Torfabbaus aus Klimaschutzgründen an sich wäre aber grundsätzlich nicht zu beanstanden, so das Gericht.
Mehr lesenDie niedersächsische Justiz geht neue Wege in der Nachwuchsgewinnung: Als erstes Bundesland bietet Niedersachsen besonders qualifizierten Referendaren die Möglichkeit einer Arbeit als Justizassistenz. Darüber informiert das Justizministerium des Landes in einer Mitteilung vom 11.06.2020. Bei der Justizassistenz handele es sich um eine Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft.
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