Vertiefter Einblick in die Tätigkeitsfelder der Justiz
Die Nebentätigkeit als Justizassistent sei auf ein Jahr angelegt und umfasse eine wöchentliche Arbeitszeit von sechs Stunden als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft. Hierdurch erhielten die Referendare einen vertieften Einblick in die vielseitigen Betätigungsfelder in der Justiz. Die Justizassistenten würden jeweils erfahrenen Kollegen zugewiesen, die sie zum Beispiel bei Großverfahren eng in ihre Tätigkeiten einbinden sollen.
Justizassistenz bei allen Gerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaft möglich
Die Möglichkeit zur Justizassistenz bestehe nicht nur bei den Land- und Amtsgerichten sowie den Staatsanwaltschaften, sondern auch bei den Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten in Niedersachsen, so dass die Kandidaten sich nach ihren fachlichen Schwerpunkten und Interessen für diese Tätigkeit bewerben könnten.
Bewerbungsvoraussetzungen
Mindestvoraussetzungen für eine Einstellung seien jeweils herausragende Qualifikationen, die durch ein überdurchschnittliches erstes Staatsexamen und ebenso überdurchschnittlich erbrachte Leistungen im Rahmen der praktischen Ausbildung nachgewiesen werden könnten. Die Vergütung erfolge nach TVL Entgeltgruppe 13 (etwa 400 Euro netto monatlich). Bewerben könne man sich bis zum Ende des siebten Ausbildungsmonats des Referendariats, erstmals im September 2020. Die ersten Justizassistenten sollen ab November 2020 ihre Tätigkeit aufnehmen.