In mehreren Normenkontrollverfahren zu Niedersächsischen Corona-Verordnungen von 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg seine Ansicht bestätigt, dass die Verordnungen bisher auf einer tauglichen Rechtsgrundlage beruhten sowie formell und materiell im Hinblick auf das "Ob" eines staatlichen Handelns rechtmäßig seien. Bei der Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen differenzierte es aber und erachtete die Schließung von Autowaschanlagen im Frühjahr 2020 für rechtswidrig.
Mehr lesenNiedersachsens Landesregierung hat den niedersächsischen Landtag in seinem Recht aus Art. 25 Abs. 1 der Landesverfassung auf frühzeitige und vollständige Unterrichtung über die Vorbereitung von Verordnungen verletzt, indem sie es unterlassen hat, ihm den Entwurfstext von drei Corona-Verordnungen jeweils zeitgleich mit der Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zuzuleiten. Dies hat Niedersachsens Staatsgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung entschieden.
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