Mittwoch, 1.7.2020
Regelungen zum Schutz niedersächsicher Moore teilweise unwirksam

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg hat mit zwei Urteilen vom 29.04.2020 torfabbaubeschränkende Teilregelungen des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen 2017 für unwirksam erklärt, weil Beteiligungsrechte verletzt beziehungsweise Transparenzanforderungen nicht gewahrt worden seien. Eine Beschränkung des Torfabbaus aus Klimaschutzgründen an sich wäre aber grundsätzlich nicht zu beanstanden, so das Gericht.

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