Eine Corona-Impfung kann laut Verwaltungsgericht Mainz nach Auftreten eines Körperschadens bei einer Lehrerin nicht als Dienstunfall anerkannt werden, auch wenn die Beamtin sich nach ihrer Einordnung in die Priorisierungsgruppe II der Impfung unterzogen hat. Zum einen fehle bei der Impfung der Dienstbezug, zum anderen überwiege das dienstliche Interesse an einer schnellstmöglichen Impfung nicht das private Interesse an einem Impfschutz.
Mehr lesenEine frühere Pflegeheim-Auszubildende ist mit ihrer Entschädigungsklage wegen behaupteten Impfschadens nach zwei Covid-19-Impfungen gescheitert. Das entschied heute das Landgericht Heilbronn, nachdem es eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Impfrisiken bejaht hatte.
Mehr lesenDer Impfschaden einer Lehrerin ist auch dann nicht als Dienstunfall anzuerkennen, wenn die Impfung in den Räumlichkeiten der Schule stattgefunden hat. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Das Land Niedersachsen habe lediglich die Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam des Impfzentrums Hannover dort die Impfung durchführen kann. Es sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.
Mehr lesenUnterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen. Dies stellt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz klar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mehr lesenEin Impfschaden ist nach gesicherten medizinischen Forschungsergebnissen zu beurteilen. Die bloße Möglichkeit einer Schädigung durch den Impfstoff reiche für einen Entschädigungsanspruch nicht aus, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Damit war die Entschädigungsklage eines Soldaten, der eine neurologische Erkrankung auf eine berufsbedingte Gelbfieber-Impfung zurückgeführt hatte, erfolglos.
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