Impfschaden nicht nachgewiesen: Keine Entschädigung

Ein Impfschaden ist nach gesicherten medizinischen Forschungsergebnissen zu beurteilen. Die bloße Möglichkeit einer Schädigung durch den Impfstoff reiche für einen Entschädigungsanspruch nicht aus, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Damit war die Entschädigungsklage eines Soldaten, der eine neurologische Erkrankung auf eine berufsbedingte Gelbfieber-Impfung zurückgeführt hatte, erfolglos.

Neurologische Anfälle nach Impfung

Der 1988 geborene Soldat war 2010 zur Vorbereitung eines Auslandseinsatzes gegen Gelbfieber geimpft worden. In der Folgezeit klagte der Mann über eine Verlangsamung der Augenbewegungen, Schwindel, Sprachprobleme und Unbeweglichkeit. In einer ersten Einschätzung hielt der Truppenarzt einen Zusammenhang zwischen den neurologischen Ausfällen und der Impfung für möglich. Die Bundeswehr lehnte eine Entschädigung jedoch ab, da es Hinweise dafür gebe, dass die Erkrankung schon vorher aufgetreten sei. Demgegenüber verwies der Mann auf Stellungnahmen seiner behandelnden Ärzte, die einen Zusammenhang für möglich hielten. Sofern es früher schon zu Verzögerungen der Blickbewegungen gekommen sei, liege dies an Überarbeitung.

Ursächlichkeit der Impfung nicht nachgewiesen

Auf Grundlage mehrerer ausführlicher Gutachten hat das LSG die Rechtsauffassung der Bundeswehr bestätigt. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass die Impfung für die Erkrankung (med. Rhombenzephalitis) ursächlich gewesen ist. Die genaue Ursache sei nicht bekannt. Ursachen vieler neurologischer Erkrankungen seien wissenschaftlich noch nicht erforscht. Maßgeblich sei der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft gemäß den Arbeitsergebnissen der Ständigen Impfkommission und der weltweiten Begleitforschung zu etwaigen Impfschäden.

Keine ähnlichen Fälle bekannt

Obwohl der verwendete Impfstoff schon in über 600 Millionen Dosen verimpft worden sei, gebe es im wissenschaftlichen Schrifttum keine Berichte über ähnliche Fälle, so das LSG. Dies sei ein Indiz für anderweitige Gründe, zumal der Mann schon vor der Impfung erste Symptome der Krankheit gezeigt habe. Die Gutachter hätten Überarbeitung als medizinische Ursache der Veränderung der Augenbewegungen ausgeschlossen.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.01.2021 - .01.2021 L

Redaktion beck-aktuell, 15. März 2021.