Montag, 15.3.2021
Impfschaden nicht nachgewiesen: Keine Entschädigung

Ein Impfschaden ist nach gesicherten medizinischen Forschungsergebnissen zu beurteilen. Die bloße Möglichkeit einer Schädigung durch den Impfstoff reiche für einen Entschädigungsanspruch nicht aus, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Damit war die Entschädigungsklage eines Soldaten, der eine neurologische Erkrankung auf eine berufsbedingte Gelbfieber-Impfung zurückgeführt hatte, erfolglos.

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