Eine Corona-Impfung kann laut Verwaltungsgericht Mainz nach Auftreten eines Körperschadens bei einer Lehrerin nicht als Dienstunfall anerkannt werden, auch wenn die Beamtin sich nach ihrer Einordnung in die Priorisierungsgruppe II der Impfung unterzogen hat. Zum einen fehle bei der Impfung der Dienstbezug, zum anderen überwiege das dienstliche Interesse an einer schnellstmöglichen Impfung nicht das private Interesse an einem Impfschutz.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Düsseldorf hat drei Klagen von Beamtinnen des Landes Nordrhein-Westfalen auf Anerkennung ihrer Infektionen mit dem Corona-Virus als Dienstunfall abgewiesen. Es habe sich jeweils das jeden Menschen treffende allgemeine Lebensrisiko realisiert, für das die dienstlichen Unfallfürsorge nicht greife.
Mehr lesenDer Impfschaden einer Lehrerin ist auch dann nicht als Dienstunfall anzuerkennen, wenn die Impfung in den Räumlichkeiten der Schule stattgefunden hat. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Das Land Niedersachsen habe lediglich die Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam des Impfzentrums Hannover dort die Impfung durchführen kann. Es sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.
Mehr lesenErleidet ein Postbeamter beim Beladen seines Zustellfahrzeugs einen Abriss der Bizepssehne, stellt dies einen Dienstunfall dar. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. Das Gericht sah in dem Einladen des 30 Kilogramm schweren Pakets die wesentliche Ursache für den Sehnenriss. Es habe sich eine spezifische Gefahr der Tätigkeit des Postbeamten realisiert.
Mehr lesenEin Dienstunfall kann auch dann vorliegen, wenn sich ein Beamter in seiner Freizeit wirksam in den Dienst versetzt und ein enger Zusammenhang zwischen Dienst und Unfall besteht. Nach dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gilt dies insbesondere auch für Polizeivollzugsbeamte, wenn sie zum Zweck der Verbrechensbekämpfung oder der Gefahrenabwehr einschreiten, und zwar unabhängig davon, ob sie gerade Uniform tragen oder nicht.
Mehr lesenDie Gewerkschaft der Polizei (GdP) möchte, dass Corona-Infektionen während der Arbeit als Dienstunfall behandelt werden. Mit einem Brief hat sich die Gewerkschaft deshalb an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU), gewandt und gefordert, diese "Lücke im Dienstunfallrecht" zu schließen. Zudem kündigte sie einen Musterprozess an.
Mehr lesenDie von einem Polizeibeamten erlittene posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach einem schweren Verkehrsunfall im Dienst ist als Dienstunfallfolge anzuerkennen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Urteil vom 18.11.2020 entschieden.
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