Mindestabstand nicht einhaltbar
Im täglichen Dienst sei es Polizeibeamten häufig unmöglich, den pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten, teilte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff am 05.02.2021 mit. Auch lasse sich der direkte Kontakt zu anderen Menschen im Polizeivollzug naturgemäß nicht verhindern. Die GdP kündigte zudem einen bundesweiten Musterprozess zur Anerkennung von Dienstunfällen im Fall einer Corona-Infektion an, da fast alle Bundesländer dies bislang nicht anerkennen würden.
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes angestrebt
In den vergangenen Monaten hätten sich bundesweit Fälle gehäuft, so die GdP weiter, in denen sich Polizisten im Dienst mit dem Coronavirus angesteckt hätten. Anträge auf Anerkennung einer Infektion als Dienstunfall seien jedoch reihenweise abgelehnt worden. "Je höher aber das Risiko der Infektion, umso stärker muss die Fürsorge des Dienstherrn für seine Beamtinnen und Beamten sein, die sich in Ausübung ihres Dienstes in für die Gesundheit gefahrgeneigte Situationen begeben", so Schilff. Die GdP möchte erreichen, dass das Beamtenversorgungsgesetz im Bund und in den Ländern entsprechend geändert wird.