Kein Schmerzensgeld wegen behaupteten Corona-Impfschadens

Eine frühere Pflegeheim-Auszubildende ist mit ihrer Entschädigungsklage wegen behaupteten Impfschadens nach zwei Covid-19-Impfungen gescheitert. Das entschied heute das Landgericht Heilbronn, nachdem es eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Impfrisiken bejaht hatte.

Pflegeheim-Azubine klagte auf Schmerzensgeld wegen Corona-Impfung

Die Klägerin absolvierte in einem Pflegeheim eine Ausbildung zur Kranken- und Altenpflegerin. Nachdem sie von der Beklagten im Januar und Februar 2021 mit einem der neuen mRNA-Impfstoffe geimpft wurde, musste Sie wegen aufgetretener Nebenwirkungen stationär behandelt werden und behauptete, nicht von der Beklagten über die Risiken der Impfung aufgeklärt worden zu sein. Im Zusammenhang mit einem ebenfalls behaupteten neurologischen Folgeschaden machte sie Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro geltend.

LG weist Klage wegen ordnungsgemäßer Impfaufklärung ab

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Klägerin sei von der Beklagten mittels eines Merkblatts ordnungsgemäß über die Risiken der beiden verabreichten COVID-19-Impfungen aufgeklärt worden und hätte auch noch in den Impfterminen Gelegenheit gehabt, Fragen an die Beklagte zu stellen. Die Kammer hat diese Aufklärung in rechtlicher Hinsicht als ausreichend angesehen. Die Klage hätte daher selbst dann keinen Erfolg mehr haben können, wenn die Klägerin den behaupteten Impfschaden tatsächlich erlitten hätte. Zu der streitigen Frage, ob ein solcher Impfschaden vorgelegen hat, hat die Kammer daher keinen Beweis mehr erhoben.

LG Heilbronn, Urteil vom 14.02.2023 - 1 O 65/22

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2023.