Ein fristgerecht eingereichter Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen, der sich aber einem Verfahren zuordnen lässt, muss berücksichtigt werden. Der BGH stellt klar: Ein Aktenzeichen habe allenfalls Ordnungsfunktion, die ZPO schreibe dessen Angabe nicht vor.
Mehr lesenBei der Einhaltung einer gerichtlichen Frist, die wegen eines gesetzlichen Feiertags erst mit Ablauf des nächsten Werktages endet, kommt es auf die Feiertagsregelung am zuständigen Gerichtsort an. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam entschieden und damit die Säumnis eines Rechtsmittelführers bestätigt, der sich fristverlängernd auf den nur in Berlin geltenden Frauentag am 08.03.2021 berufen wollte.
Mehr lesenBevor ein Berufungsgericht das Rechtsmittel wegen Verfristung abweist, hat es von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufungsbegründungsfrist eingehalten worden ist. Der Bundesgerichtshof verlangt die Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse, bevor eine Abweisung des Rechtsmittels ergeht. In der Entscheidung ging es um die Zustellung eines Urteils – die Prozessbeteiligten hatten den Empfang einen Tag vor der Beglaubigung des Urteils quittiert.
Mehr lesenEin Rechtsanwalt kann seine Pflicht, für einen mangelfreien Zustand des ausgehenden fristwahrenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu sorgen, nicht auf das Kanzleipersonal übertragen. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn ein Text ein zweites Mal vorgelegt wird. Unterzeichne der Jurist die zweite Ausführung ungeprüft, sei dies einer schuldhaften Blankounterzeichnung gleichzustellen (Az.: VI ZB 78/21).
Mehr lesenDie Unterschrift unter einem fristwahrenden Schriftsatz muss nicht lesbar sein, aber man muss sie dem Anwalt zuordnen können. Dabei ist für den Bundesgerichtshof entscheidend, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt. Das Gericht muss im Zeitpunkt des jeweiligen Fristablaufs den Urheber klar erkennen können.
Mehr lesenBleibt eine über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) fristgerecht eingereichte Berufungsbegründung unberücksichtigt, wird das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Aus gerichtsinternen Versäumnissen dürfen den Parteien keine Nachteile entstehen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.08.2020 entschieden.
Mehr lesenDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine anwenderfreundliche Rechtsprechung zum beA fortgesetzt. Mit Urteil vom 14.05.2020 ließen die Bundesrichter es für den rechtzeitigen Zugang genügen, dass die Berufungsbegründung auf den Eingangsserver gelangt war – auch wenn ein Umlaut die Weiterleitung ins Postfach verhinderte.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat einem Wiedereinsetzungsantrag wegen verlorener Post stattgegeben. Das Oberlandesgericht hatte noch angenommen, der Rechtsanwalt habe nicht darlegen können, dass der Verlust nicht seine Schuld sei. Die vom OLG gestellten Anforderungen hielt der BGH aber für überzogen. Vor allem habe der Anwalt nicht zu den Leerungszeiten des Briefkastens vortragen müssen.
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