Zum Ende der Herbstkonferenz hat die JuMiKo 34 Initiativen beschlossen. Unter anderem fordern die Justizministerinnen und Justizminister, die Funkzellenauswertung zurückzubringen und den elektronischen Rechtsverkehr auszuweiten. Anwaltlichen Beistand von Amts wegen halten sie dagegen für überflüssig.
Mehr lesenBei einem Finanzamt kann als bekannt vorausgesetzt werden, dass es verpflichtet ist, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Daran ändert sich auch nichts, wenn in der Rechtsmittelbelehrung Postanschrift und Faxnummer des BFH erwähnt werden. Ein gesonderter Hinweis auf § 52d FGO ist ebenfalls nicht erforderlich.
Mehr lesenBei der elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht kann immer etwas schiefgehen – deswegen ist ein Zeitpuffer einzubauen. Wird dies nicht beachtet, ist das Versäumen einer Frist laut BVerwG nicht unverschuldet und keine Wiedereinsetzung zu gewähren.
Mehr lesenDie Regeln für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Gericht gelten auch für die Finanzverwaltung. Sie darf sich dem Bundesfinanzhof zufolge keine eigenen, laxeren Regeln für die Kontrolle der Übermittlung geben. Auch ein Finanzamt sei verpflichtet, den Erhalt einer Eingangsbestätigung des Gerichts zu kontrollieren – unabhängig davon, ob es verwaltungsintern zur Durchführung dieser Kontrolle angewiesen worden sei oder nicht.
Mehr lesenSolange die Papierakte bei einem Arbeitsgericht noch führt, kann auch eine Word-Datei über das beA eingereicht werden – wenn das Gericht sie ausdruckt. Ob der Kammervorsitzende mit der Zeit gegangen ist und bereits überwiegend die elektronische Akte benutzt, ist laut Bundesarbeitsgericht nicht entscheidend.
Mehr lesenSolange die Berliner Justiz den elektronischen Zugang zu den Grundbuchämtern noch nicht eröffnet hat, müssen Rechtsanwälte ihre Vollstreckungsanträge und die Ausfertigungen der Titel im Original einreichen. Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung eines Berliner Grundbuchamts, das ohne die Vorlage der Titel die Eintragung einer Sicherungshypothek ablehnte und auch keine rangwahrende Zwischenverfügung traf.
Mehr lesenEin Syndikusrechtsanwalt, der für einen Verband nach dem ArbGG und der BRAO Rechtsdienstleistungen gegenüber den Mitgliedern erbringt, muss laut Bundesarbeitsgericht den elektronischen Rechtsverkehr zur Tätigkeit bei Gericht nutzen. Dafür spreche, dass das ArbGG nicht zwischen Anwälten und Verbandssyndikusanwälten unterscheide. Per Telefax und in Papierform einreichte Schriftsätze erfüllten daher nicht die gesetzlichen Formerfordernisse.
Mehr lesenEin durch einen Steuerberater nach dem 01.01.2023 per Fax eingereichter Schriftsatz bei Gericht ist unwirksam. Laut Finanzgericht Niedersachsen war er verpflichtet, diesen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zu übermitteln, da ihm spätestens seit Anfang 2023 ein sicherer Übermittlungsweg "zur Verfügung" stand. Auf den Erhalt des Registrierungsbriefs oder der Erstanmeldung komme es dabei nicht an.
Mehr lesen