Mittwoch, 19.10.2022
Einbehaltung des Ruhegehalts nach Leugnen der Existenz der BRD

Einem früheren Soldaten, der die Existenz der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land geleug­net haben soll, kann während eines Disziplinarverfahrens das Ruhegehalt teilweise einbehalten werden. Durch sein Verhalten kann er laut Bundesverwaltungsgericht seine nachwirkende soldatische Pflicht verletzt haben, sich nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu betätigen. Die Bundesrepublik als sein Dienstherr dürfe auch weiterhin seine grundsätzliche politische Loyalität verlangen.

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Montag, 14.3.2022
Disziplinarverfahren gegen Ex-AfD-Abgeordneten Jens Maier eingeleitet

Das Landgericht Dresden hat gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Wie das sächsische Justizministerium mitteilt, bestehe laut LG der Verdacht, dass Maier seine Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt habe.

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Montag, 7.2.2022
Soldat im "Bandido-Land"

Ein Soldat, der außerdienstlich mit Drohungen Geld für einen Motorradclub eintreibt, kann aus dem Dienst entlassen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hält bei einer Nötigung eigentlich eine Dienstgradherabsetzung für angemessen. Die Durchsetzung eines "Revieranspruchs" in der örtlichen Prostitutionsszene durch Androhung von Prügeln sei aber besonders verwerflich.

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Donnerstag, 20.1.2022
Disziplinarverfügung bei nur teilweise erwiesenen Pflichtverstößen

Mehrere Dienstvergehen eines Staatsdieners sollen nach Möglichkeit durch eine einheitliche Disziplinarmaßnahme geahndet werden. Das Disziplinargericht kann dabei laut Bundesverwaltungsgericht eine behördlich ausgesprochene Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auch dann aufrechterhalten, wenn es einzelne Handlungen für nicht erwiesen hält. Entscheidend sei, dass die übriggebliebenen Vorwürfe die Maßnahme rechtfertigten.

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Montag, 2.8.2021
Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger

Ein Wahlverteidiger kann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden, wenn er sein gegenwärtiges Mandat für den Fall der Beiordnung niedergelegt hat. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung zur Unzulässigkeit bedingter Pflichtverteidigungsanträge aufgegeben. Die Mitwirkung eines Verteidigers müsse aber geboten sein. Dies sei etwa der Fall, wenn einem Soldaten die Aberkennung seines Ruhegehalts drohe.

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Dienstag, 1.6.2021
Bindung des Truppendienstgerichts an strafrechtlichen Deal

Das Disziplinargericht der Soldaten ist auch dann an die Tatsachenfeststellungen des Strafgerichts gebunden, wenn diese auf einem sogenannten Deal beruhen. Das Bundesverwaltungsgericht will nur dann von dieser Regel abweichen, wenn die Absprache nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder sonst erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen.

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Dienstag, 18.5.2021
Anschuldigungsschrift im Wehrdisziplinarverfahren ohne Angabe des Tatorts

Fährt ein Soldat unter Drogeneinfluss Auto und gibt seinem Dienstherrn gegenüber nicht an, wo und wann er konsumiert hat, muss die Anschuldigungsschrift für ein anstehendes Disziplinarverfahren den Tatort nicht angeben. Das Bundesverwaltungsgericht hält es zur eindeutigen Bestimmbarkeit für ausreichend, wenn die Tat anhand weiterer beschriebener Merkmale nicht mit anderen Sachverhalten verwechselt werden kann.

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Mittwoch, 14.4.2021
Zurechnung von Anwaltsverschulden im Disziplinarverfahren

Versäumt ein Prozessbevollmächtigter schuldhaft die Revisionsbegründungsfrist in einer beamtenrechtlichen Disziplinarsache, ist dem Beamten dieser Fehler zuzurechnen. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren entschieden, in dem der Beamte aus dem Dienst entfernt worden war. Die Neuausrichtung des Gesetzgebers – weg von den Regeln der Strafprozessordnung und hin zur Zivilprozessordnung – sei sachgerecht und verfassungsgemäß.

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Mittwoch, 14.10.2020
Auskunft zu Disziplinarverfahren wegen Vernichtung von NSU-Akten

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss einem Journalisten Auskunft aus einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren erteilen, das gegen einen ehemaligen Referatsleiter beim BfV geführt wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 13.10.2020 entschieden. Dem Beamten war vorgeworfen worden, nach Bekanntwerden der rechtsterroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) die Vernichtung von Akten angeordnet zu haben.

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