Verfahren erst mit Dienstbeginn möglich
Der frühere Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier wurde mit Wirkung zum 14.03.2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen, um seinen nach dem Abgeordnetengesetz bestehenden Rückkehranspruch zu erfüllen. Mit dem Dienstbeginn am 14.03.2022 wurde laut Justizministerium Sachsen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens möglich.
Auch Versetzung in Ruhestand beantragt
Bereits am 11.02.2022 hatte das sächsische Justizministerium beantragt, Jens Maier zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege ab dem 14.02.2022 in den Ruhestand zu versetzen und vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen (§§ 31, 35 DRiG). Über diese Anträge habe das Richterdienstgericht in Leipzig noch nicht entschieden, so das Ministerium. Die Durchführung des Disziplinarverfahrens bleibe auch dann möglich, wenn den Anträgen nach §§ 31 und 35 DRiG durch das Dienstgericht stattgegeben werden sollte. Über diese Anträge sei bisher nicht entschieden worden.
Sächsischer Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete hatte sein Mandat bei der Wahl 2021 verloren. Der sächsische Verfassungsschutz stuft ihn als Rechtsextremisten ein, wie im Oktober 2020 bekannt wurde. Seine mögliche Weiterbeschäftigung als Richter hatte Unmut und Kritik ausgelöst. Maier und die AfD wollten sich auf Anfrage am Montag nicht äußern.