Die Allgemeinverfügung der Stadt Solingen, die im gesamten Stadtgebiet eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für die Zeit zwischen 22.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr früh am Folgetag vorsieht, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und den Eilantrag eines Solinger Bürgers abgelehnt. Überwiegendes spreche dafür, dass die erforderlichen Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes vorliegen, befand das Gericht.
Mehr lesenDas Brandenburger Verfassungsgericht hat am 18.12.2020 einen Eilantrag gegen die in dem Bundesland wegen Corona geltende nächtliche Ausgangssperre abgelehnt. Das VerfG traf dabei keine Entscheidung in der Sache. Der Antrag sei bereits unzulässig gewesen, weil der Antragsteller zunächst das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hätte anrufen müssen.
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