Montag, 12.4.2021
Erfolgreicher Eilantrag gegen nächtliche Ausgangssperre im Main-Kinzig-Kreis

Ein im Main-Kinzig-Kreis Ansässiger war mit seinem Eilantrag gegen die dort eigentlich noch bis einschließlich 18.04.2021 geltende nächtliche Ausgangssperre erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ließ die Aussage, die häufigste Infektionsquelle liege im häuslichen/familiären Bereich, als Begründung für die Ausgangssperre nicht ausreichen. Denn darin seien auch Infektionen desselben Haushalts erfasst, die durch eine Ausgangssperre nicht verhindert werden könnten.

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