Freitag, 18.12.2020
Keine Außervollzugsetzung der nächtlichen Ausgangssperre in Bayern
Die nächtliche Ausgangssperre in § 3 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) wird nicht durch einstweilige Anordnung außer Vollzug gesetzt. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem Eilverfahren am 17.12.2020 entschieden. Die Regelung verstoße weder gegen das Rechtsstaatsprinzip der Bayerischen Verfassung, noch verletze sie offensichtlich Freiheitsgrundrechte. Mehr lesen