Über Werbelinks auf Partnerseiten lockt der Online-Versandhändler Amazon potenzielle Käufer zu seinen Produkten - was aber, wenn solche Partner mit unseriösen Methoden arbeiten? Ein betroffener Matratzenhersteller hat diese Frage bis vor den Bundesgerichtshof gebracht. Er will erreichen, dass Amazon für problematische Inhalte auf den Partnerseiten haftet. Der BGH sieht das allerdings eher skeptisch, entscheiden will er am 26.01.2023.
Mehr lesenDer US-Bundesstaat Kalifornien hat Amazon wegen angeblicher kartellrechtlicher Verstöße verklagt. Der Onlineversandhändler treibe die Preise durch wettbewerbsschädigendes Verhalten nach oben und verletze dadurch kalifornisches Recht, sagte Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch in San Francisco. Er beschuldigt Amazon, Drittanbietern Knebelverträge aufzuzwingen, die es ihnen verbieten, ihre Waren günstiger auf anderen Plattformen zu verkaufen.
Mehr lesenDas Bundeskartellamt (BKartA) will den Onlinekonzern Amazon künftig stärker kontrollieren. Die Behörde hat am Dienstag entschieden, dass die Amazon.com Inc., Seattle, USA im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Amazon gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen – zunächst befristet auf fünf Jahre – der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB.
Mehr lesenDas Bewertungssystem der Verkaufsplattform Amazon enthält nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main "unlautere getarnte Werbung". Onlinehändler seien verpflichtet, diejenigen Bewertungen für ein Produkt, für die ein Entgelt bezahlt wurde, kenntlich zu machen. Der entgeltliche Verkauf von Rezensionen sei zwar nicht verboten, müsse aber für Kundinnen und Kunden erkennbar sein, so das Gericht und bestätigte damit die vorinstanzliche Unterlassungsverpflichtung.
Mehr lesenDem Luxusschuh-Designer Christian Louboutin droht im Streit über den Schutz geistigen Eigentums mit dem Online-Riesen Amazon eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof. Generalanwalt Maciej Szpunar befand in einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten, dass Amazon nicht unmittelbar dafür verantwortlich gemacht werden könne, dass die Rechte eines Markeninhabers durch Angebote Dritter auf seiner Plattform verletzt werden.
Mehr lesenDas Bundeskartellamt hat heute ein neues Verfahren gegen Amazon nach den im Januar in Kraft getretenen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. In einem ersten Schritt wird nun zunächst geprüft, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Im Fall einer Bejahung könnten dann Verhaltensweisen untersucht und gegebenenfalls untersagt werden.
Mehr lesenDas Gericht der Europäischen Union hat eine Anordnung der EU-Kommission gekippt, nach der Luxemburg vom Online-Handelsriesen Amazon wegen unzulässig gewährter Steuervorteile rund 250 Millionen Euro an Steuern nachfordern sollte. Die Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Steuerlast einer Amazon-Tochter in Luxemburg zu Unrecht verringert wurde.
Mehr lesenDas Bundesverwaltungsgericht hat am 27.01.2021 in der Revisionsinstanz bestätigt, dass die Bewilligung von Sonntagsarbeit für zwei Versandlager von Amazon im Advent 2015 rechtswidrig war. Die Ausnahmegenehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen hätte nicht erteilt werden dürfen, weil Amazon die Bedarfslage für Sonntagsarbeit durch Lieferversprechen selbst geschaffen habe.
Mehr lesenAmazon muss die Sperre eines Verkäuferkontos unverzüglich aufheben, wie das Landgericht München I in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden hat. Amazon habe das Konto ohne ausreichende Begründung gesperrt und dadurch seine marktbeherrschende Stellung, für die der erste Anschein spreche, missbraucht, entschieden die Richter.
Mehr lesenDie Europäische Kommission hat Amazon von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen auf Online-Einzelhandelsmärkten gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Die EU-Kartellwächter werfen Amazon vor, nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch für das eigene, in unmittelbarem Wettbewerb mit diesen Händlern stehende Einzelhandelsgeschäft zu nutzen.
Mehr lesenErhält ein Online-Käufer durch Amazons "A-bis-z-Garantie" bei Kaufverträgen über Marketplace-Artikel sein Geld zurückgebucht, hindert dies den Marketplace-Verkäufer nicht daran, anschließend den Kaufpreis gegen den Käufer geltend zu machen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.04.2020 entschieden und die Sache zurückverwiesen. Die Entscheidung Amazons über den Garantieantrag entfalte keine Bindungswirkung für den Marketplace-Verkäufer.
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