Marktmachtmissbrauch durch grundlose Sperrung eines Amazon-Verkäuferkontos

Amazon muss die Sperre eines Verkäuferkontos unverzüglich aufheben, wie das Landgericht München I in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden hat. Amazon habe das Konto ohne ausreichende Begründung gesperrt und dadurch seine marktbeherrschende Stellung, für die der erste Anschein spreche, missbraucht, entschieden die Richter.

Amazon sperrte Verkäuferkonto und löschte alle Angebote

Laut Mitteilung der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte hat die Antragstellerin bei Amazon ein Verkäuferkonto. Sie erzielte dort nach ihrem Vortrag einen jährlichen Umsatz von knapp einer Million Euro. Anfang Dezember 2020 teilte Amazon der Antragstellerin per E-Mail mit, dass ihr Verkäuferkonto deaktiviert, alle Angebote von der Website entfernt und Guthaben zunächst eingefroren worden seien. Amazon begründete dies ohne nähere Angaben damit, dass die Antragstellerin Kundenrezensionen für ihre Produkte "manipuliert" habe. Die Antragstellerin begehrte dagegen einstweiligen Rechtsschutz.

LG: Marktbeherrschende Stellung von Amazon

Das LG habe dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben, berichtet die Kanzlei. Die Antragstellerin habe laut LG einen Verfügungsanspruch aus § 33 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Amazon habe eine marktbeherrschende Stellung auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt der Erbringung von Dienstleistungen von Onlinemarktplätzen gegenüber Onlinehändlern. Dafür spreche dem LG zufolge der erste Anschein, der sich aus den umfangreichen Ermittlungen des Bundeskartellamts aus den Jahren 2018 und 2020 sowie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 und den entsprechenden Feststellungen ergebe. 

Keine Begründung, keine Möglichkeit der Stellungnahme

Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung müsse Amazon daher bei der Aufnahme und Beendigung von Geschäftsbeziehungen ein diskriminierungsfreies und von sachlichen Erwägungen getragenes Verhalten zeigen. Daran fehle es hier. Amazon habe das Konto ohne ausreichende Begründung und ohne Gelegenheit für die Antragstellerin zur Stellungnahme deaktiviert. Dadurch habe Amazon die Antragstellerin unbillig behindert und damit seine Marktmacht missbraucht.

LG München I, Beschluss vom 15.01.2021 - 37 O 32/21

Redaktion beck-aktuell, 26. Januar 2021.