Die in der juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung von Rheinland-Pfalz (JAPO) enthaltene Regelung zum ersten juristischen Staatsexamen, nach der eine Zulassung zur mündlichen Prüfung unter anderem das Bestehen von mindestens drei Aufsichtsarbeiten aus zwei verschiedenen Pflichtfächern in der schriftlichen Prüfung voraussetzt, verstößt laut Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht gegen höherrangiges Recht.
Mehr lesenIn Baden-Württemberg ist es erneut zu einer Panne beim juristischen Staatsexamen gekommen: In Mannheim wurde die für den 18.06.2021 geplante letzte Klausur des Zweiten Staatsexamens wegen überhitzter Räumlichkeiten erst unter- und schließlich abgebrochen. Sie soll nun am 23.06.2021 nachgeholt werden. Über den Fall berichtete am Samstag das Online-Magazin JURios.
Mehr lesenZwei baden-württembergische Examenskandidatinnen, die die Bewertung ihrer Strafrechtsklausur erreichen und eine Wiederholung der Klausur verhindern wollten, sind damit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos geblieben. Es lägen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass Teile des Prüfungsgegenstands einer unbestimmten Anzahl von Prüflingen unterschiedlichster Universitäten des Landes bekannt gewesen seien, begründet das Gericht seine Ablehnung.
Mehr lesenRechtsreferendare sind verpflichtet, während der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung vom 01. bis 16.04.2021 im Oberlandesgericht Köln durchgängig eine medizinische Maske zu tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 31.03.2021 entschieden und damit dem Eilantrag eines Prüfungsteilnehmers stattgegeben.
Mehr lesenBayerns angehende Juristen können die Klausuren der Zweiten Juristischen Staatsprüfung künftig am Laptop schreiben. Voraussichtlich ab 2023/2024 ist die Einführung des E-Examens auf der Grundlage eines vom Landesjustizprüfungsamt erarbeiteten Konzepts geplant, wie das bayerische Justizministerium mitteilte. Für eine Übergangsphase werde den Prüflingen ein Wahlrecht zwischen elektronischer und handschriftlicher Anfertigung eingeräumt.
Mehr lesenIn Bayern finden die mündlichen Prüfungen zum Zweiten Juristischen Staatsexamen noch bis zum 01.07.2020 ausschließlich im Münchner Justizpalast und im Justizgebäude in Nürnberg statt. Dies soll zum Schutz der Referendare und Prüfer vor dem Coronavirus sicherstellen, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Zu diesem Zweck seien auch nur vier statt fünf Prüflinge pro Kommission zugelassen, teilte das Justizministerium Bayern mit.
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