Bayern: Besondere Regeln für mündliche Prüfungen der Rechtsreferendare während Corona-Pandemie

In Bayern finden die mündlichen Prüfungen zum Zweiten Juristischen Staatsexamen noch bis zum 01.07.2020 ausschließlich im Münchner Justizpalast und im Justizgebäude in Nürnberg statt. Dies soll zum Schutz der Referendare und Prüfer vor dem Coronavirus sicherstellen, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Zu diesem Zweck seien auch nur vier statt fünf Prüflinge pro Kommission zugelassen, teilte das Justizministerium Bayern mit.

Weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz

Zuhörer seien in diesem Prüfungstermin, der wegen der Pandemie um zwei Wochen verschoben worden sei, generell nicht zugelassen. Schwangeren und Prüflingen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko seien im Vorfeld Einzelprüfungen angeboten worden. Den Prüflingen werde der Zutritt zum Prüfungsbereich erst nach einer negativen Fiebermessung gewährt. Die Prüfungen begönnen zudem eine Stunde später als üblich (ab 9.15 Uhr), um den Prüflingen und Prüfern die Anreise am Tag der Prüfung zu ermöglichen und ihnen eine Hotelübernachtung zu ersparen. Die Prüfer seien angewiesen, mindestens jede Stunde für zehn Minuten zu lüften.

Redaktion beck-aktuell, 11. Mai 2020 (dpa).