Weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz
Zuhörer seien in diesem Prüfungstermin, der wegen der Pandemie um zwei Wochen verschoben worden sei, generell nicht zugelassen. Schwangeren und Prüflingen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko seien im Vorfeld Einzelprüfungen angeboten worden. Den Prüflingen werde der Zutritt zum Prüfungsbereich erst nach einer negativen Fiebermessung gewährt. Die Prüfungen begönnen zudem eine Stunde später als üblich (ab 9.15 Uhr), um den Prüflingen und Prüfern die Anreise am Tag der Prüfung zu ermöglichen und ihnen eine Hotelübernachtung zu ersparen. Die Prüfer seien angewiesen, mindestens jede Stunde für zehn Minuten zu lüften.