Dienstag, 27.6.2023
Klage gegen juristische Prüfungsordnung in Rheinland-Pfalz erfolglos

Die in der juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung von Rheinland-Pfalz (JAPO) enthaltene Regelung zum ersten juristischen Staatsexamen, nach der eine Zulassung zur mündlichen Prüfung unter anderem das Bestehen von mindestens drei Aufsichtsarbeiten aus zwei verschiedenen Pflichtfächern in der schriftlichen Prüfung voraussetzt, verstößt laut Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht gegen höherrangiges Recht.

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