Mittwoch, 7.4.2021
Examenskandidaten müssen Strafrechtsklausur wiederholen

Zwei baden-württembergische Examenskandidatinnen, die die Bewertung ihrer Strafrechtsklausur erreichen und eine Wiederholung der Klausur verhindern wollten, sind damit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos geblieben. Es lägen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass Teile des Prüfungsgegenstands einer unbestimmten Anzahl von Prüflingen unterschiedlichster Universitäten des Landes bekannt gewesen seien, begründet das Gericht seine Ablehnung.

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