Sechs frühere Mitglieder des Aufsichtsrats des 2009 insolvent gegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor müssen an den Insolvenzverwalter der AG insgesamt rund 53,6 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht Hamm hat den Vorwurf, die Aufsichtsratsmitglieder hätten Schadenersatzansprüche gegen frühere Vorstände nicht fristgerecht geltend gemacht, bestätigt. Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen ehemalige Arcandor-Vorstandsmitglieder, darunter auch Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff, verneinte das OLG hingegen.
Mehr lesenEin Insolvenzverwalter hat auf der Grundlage des Rechts der Informationsfreiheit gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse eines Insolvenzschuldners. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die neue Abgabenordnung schließe solche Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung über zivilrechtliche Ansprüche in Übereinstimmung mit der DS-GVO aus.
Mehr lesenEs ist nicht einfach, eine Vorauswahlliste der Personen zu erstellen, die einem Richter die schnelle Auswahl des passenden Insolvenzverwalters ermöglicht. Das musste das Amtsgericht Charlottenburg erfahren, nachdem der Bundesgerichtshof nun entschieden hat, dass ein Ranking in Form eines Punktesystems rechtswidrig ist, wenn die Bemessungsgrundlage nicht auf vergleichbaren Sachverhalten beruht.
Mehr lesenHat sich ein Insolvenzverwalter verpflichtet, einem Prozessfinanzierer einen Teil des Erlöses auszuzahlen, ist der an diesen abgeführte Betrag von der Berechnungsgrundlage der Vergütung abzusetzen. Ausschlaggebend ist laut Bundesgerichtshof die tatsächliche Höhe der am Ende des Insolvenzverfahrens vorhandenen Masse. Die Berechnungsgrundlage erhöhe sich nur um den dem Unternehmen verbleibenden Erlös.
Mehr lesenWer als Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Vermögen verschiebt, kann von seinem Insolvenzverwalter nicht auf Zahlung verklagt werden. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass der Verwalter während des laufenden Verfahrens bereits Inhaber des gesamten schuldnerischen Vermögens ist, das er im Wege der Zwangsvollstreckung herausverlangen könne. Nur gegen Dritte könne er Zahlungsklage erheben.
Mehr lesenFührt der starke vorläufige Insolvenzverwalter einen Vertrag fort, wonach der Partner einen Teil seiner Leistungen an den Schuldner gegenüber einem Dritten erbringen soll, so haben diese Zahlungen Erfüllungswirkung. Die zugrunde liegende Verfügungsbefugnis des Verwalters endet automatisch mit dem Eröffnungsbeschluss. Der Bundesgerichtshof gesteht danach den Zahlungen an den Dritten nur dann die Erfüllungswirkung zu, soweit der Vertragspartner noch keine Kenntnis von der Eröffnung hatte.
Mehr lesenVersorgungsanrechte können auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch eine rechtskräftige Entscheidung zum Versorgungsausgleich übertragen werden. Der Bundesgerichtshof betont, dass der Insolvenzverwalter am Verfahren zu beteiligen ist und ein Beschwerderecht hat. Werde er nicht beteiligt, so beginne eine Frist mit seiner Kenntnis von der Entscheidung zu laufen.
Mehr lesenDer Insolvenzverwalter kann vom Finanzamt keine Auskunft über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners verlangen, um potentiell anfechtungsrelevante Sachverhalte zur Mehrung der Insolvenzmasse zu ermitteln. Das nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO bestehende Auskunftsrecht "der betroffenen Person" gelte nur für die durch die persönlichen Daten identifizierbare Person selbst, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 16.09.2020.
Mehr lesenDer Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) befürchtet einen Anstieg von Insolvenzen durch die COVID-19-Pandemie. Er hat deshalb in einem Schreiben an das Bundesjustizministerium und die Mitglieder des Rechtsausschusses am 16.07.2020 konkrete Vorschläge für eine Neuordnung des Berufsrechts vorgelegt. Bereits seit dem Jahr 2009 fordert der VID klare Regelungen für den bislang komplexen und multidisziplinären Beruf.
Mehr lesenDie Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich auf Ihrer halbjährlichen Hauptversammlung am 22.06.2020 für eine Aufnahme der Insolvenzverwalter in die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ausgesprochen. BRAK-Präsident Ulrich Wessels begrüßte dies als sachgerecht, da die Insolvenzverwalter überwiegend zur Anwaltschaft gehörten.
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