Insolvenzverwalter fordern Neuregelung des Berufsrechts

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) befürchtet einen Anstieg von Insolvenzen durch die COVID-19-Pandemie. Er hat deshalb in einem Schreiben an das Bundesjustizministerium und die Mitglieder des Rechtsausschusses am 16.07.2020 konkrete Vorschläge für eine Neuordnung des Berufsrechts vorgelegt. Bereits seit dem Jahr 2009 fordert der VID klare Regelungen für den bislang komplexen und multidisziplinären Beruf.

Corona verschiebt geplante Neuregelung

Gerade im Hinblick auf den prognostizierten Anstieg der Insolvenzzahlen infolge der COVID-19-Pandemie sei die Qualität der Bearbeitung von Insolvenzverfahren wichtiger denn je, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Verbands. Sie stelle sicher, dass die Schäden für die Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden. Sowohl die Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie als auch der Koalitionsvertrag würden die Regelung des Berufsrechts für Insolvenzverwalter vorsehen. Das Justizministerium habe sich Ende des letzten Jahres die Bearbeitung des Themas im dritten Reformpaket zur Umsetzung der Richtlinie für diesen Sommer vorgegeben. Die COVID-Gesetzgebung und weitere zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für die deutsche Wirtschaft hätten jedoch dazu geführt, dass das Thema Berufsrecht zeitlich verschoben und zusehends in den Hintergrund geraten sei.

Freiwillige Einhaltung von Qualitätsstandards

"Der komplexe und multidisziplinäre Beruf des Insolvenzverwalters bedarf endlich klarer Regelungen", fordert daher nun Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID. Mangels gesetzlicher Regelung hätten sich die VID-Mitglieder schon seit dem Jahr 2011 zur freiwilligen Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet. "Die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) stehen für die Effizienz und Qualität der Arbeit des Insolvenzverwalters. Im Vordergrund stehen die Transparenz des Insolvenzverfahrens und die Unabhängigkeit des Verwalters: Regelungen, die für jeden Insolvenzverwalter gelten sollten."

Verfassungsrechtliche Bedenken unbegründet

Eine Reihe von Verbänden und Organisationen haben Vorschläge zur Regelung des Berufsrechts vorgelegt. Der jüngste Vorschlag des VID nehme diese Vorschläge auf und formuliere konkrete Regelungsempfehlungen für den Gesetzgeber. Die Einführung der Berufsausübungsregelungen könnte über eine Verordnungsermächtigung für das Justizministerium geregelt werden, so der VID. Gelegentlich gegen ein Berufsrecht formulierte verfassungsrechtliche Bedenken seien hier unbegründet, da der Zugang zum Beruf nicht beschränkt werde, betonte der Verband.

Redaktion beck-aktuell, 17. Juli 2020.