BRAK will Aufnahme der Insolvenzverwalter in BRAO forcieren

Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich auf Ihrer halbjährlichen Hauptversammlung am 22.06.2020 für eine Aufnahme der Insolvenzverwalter in die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ausgesprochen. BRAK-Präsident Ulrich Wessels begrüßte dies als sachgerecht, da die Insolvenzverwalter überwiegend zur Anwaltschaft gehörten.

Hauptversammlung stimmte für Aufnahme ohne Zulassungsverfahren

Nach konstruktiven Erörterungen kam die Hauptversammlung mehrheitlich mit 24 Ja-Stimmen überein, sich beim Gesetzgeber für eine "Aufnahme-Lösung" einzusetzen. Insolvenzverwalter könnten nach diesem Vorschlag unter das Dach der BRAO kommen und auf Antrag als Insolvenzverwalter in die für den Ort ihrer Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden. Ein Zulassungsverfahren müssten Insolvenzverwalter nicht durchlaufen.

Wessels begrüßt Entscheidung

Wessels begrüßte die Entscheidung: "Die Aufnahme der Insolvenzverwalter in die BRAO ist die sachgerechte Lösung. 95% aller Insolvenzverwalter sind zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es verbietet sich, diese unter staatliche Aufsicht zu stellen. Auch eine eigene Kammer für Insolvenzverwalter macht da wenig Sinn. Die Verortung bei den Rechtsanwaltskammern halte ich für richtig." Wessels will nun mit einem konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herantreten.

 

 

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2020.