Freitag, 9.6.2023
Keine Corona-Sonderzahlung für Betriebsrentner

Ein Betriebsrentner hat laut Landesarbeitsgericht Düsseldorf keinen Anspruch auf eine tarifvertraglich geregelte Corona-Sonderzahlung. Die Beschränkung des persönlichen Geltungsbereichs der zugrundeliegenden Regelung auf Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz. Der Kläger könne die Sonderzahlung auch nicht teilweise als Versorgungsbezug verlangen, teilte das LAG am Mittwoch mit.

Mehr lesen
Donnerstag, 23.2.2023
Unwirksamer Kapitalabfindungsvorbehalt bei betrieblicher Altersvorsorge

Eine Klausel, wonach sich der Schuldner einer betrieblichen Altersversorgung anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Abfindung vorbehält, ist unwirksam, wenn der Betrag hinter dem versicherungsmathematischen Barwert der Rente zurückbleibt. Laut Bundesarbeitsgericht handelt es sich um ein einseitig vorbehaltenes Gestaltungsrecht, das für den Arbeitnehmer unzumutbar ist. Bereits verdientes Entgelt würde ihm so im Nachhinein zumindest teilweise wieder entzogen.

Mehr lesen
Mittwoch, 22.9.2021
Mit 55 zu alt für Anspruch auf Betriebsrente

Unternehmen dürfen Beschäftigten eine Betriebsrente verweigern, wenn diese erst nach dem 55. Lebensjahr ihren Job angetreten haben. Damit wies das Bundesarbeitsgericht die Klage einer Frau ab, die bei der Gewerkschaft Ver.di tätig ist. Keine Einwände hatten die obersten Arbeitsrichter auch dagegen, dass die Vorinstanz wegen Corona per Video verhandelt hatte.

Mehr lesen
Montag, 31.5.2021
Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz in der betrieblichen Altersversorgung

Ein Teilzeitarbeitnehmer mit regelmäßig geleisteten Zusatzstunden hat bei Berechnung der Betriebsrente einen Anspruch auf Anerkennung der gesamten Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht hält eine tarifvertragliche Regelung, die nur die vereinbarte Arbeitszeit zugrunde legt, aber nicht die Stunden, die auf Abruf geleistet werden, für nichtig. Dem Kläger sei die regelmäßige Arbeitszeit unabhängig von der Vertragsgestaltung anzuerkennen.

Mehr lesen
Mittwoch, 24.2.2021
BAG zu Härtefallklausel nach Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz

Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus der Anwendung des Gesetzes ergeben. Eine solche Härte kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts entstehen, wenn infolge eines Systemwechsels in der zugesagten Gesamtversorgung die Anrechnung einer fiktiven gesetzlichen Rente bei einer von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmerin zu unbilligen Ergebnissen führt.

Mehr lesen
Mittwoch, 27.1.2021
Erwerber insolventen Betriebs haftet für Betriebsrenten nur zeitanteilig

Der Erwerber eines Betriebs in der Insolvenz haftet für Ansprüche der übergegangenen Arbeitnehmer auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur zeitanteilig für die Dauer der Betriebszugehörigkeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Für Leistungen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens haftet er laut Bundesarbeitsgericht auch dann nicht, wenn für diesen Teil der Betriebsrente nach dem BetrAVG der Pensions-Sicherungs-Verein nicht vollständig eintritt.

Mehr lesen
Mittwoch, 14.10.2020
Anspruch auf richtige Berechnung der Ausgangsrente verwirkt nicht

Dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung – und damit die Überprüfung der Wirksamkeit einer Ablösung einer früheren, günstigeren Versorgungsordnung – kann der Einwand der Verwirkung aus § 242 BGB nicht entgegengehalten werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.10.2020 klargestellt.

Mehr lesen
Mittwoch, 23.9.2020
Auslegung einer Versorgungsregelung in AGB

Eine Versorgungsregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach befristet Beschäftigte nicht und unbefristet Beschäftigte nur dann versorgungsberechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist laut Bundesarbeitsgericht dahin zu verstehen, dass sie auf das Lebensalter bei Beginn der Beschäftigung abstellt, wenn eine unbefristete Beschäftigung unmittelbar einer befristeten folgt.

Mehr lesen