Mittwoch, 23.9.2020
Auslegung einer Versorgungsregelung in AGB

Eine Versorgungsregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach befristet Beschäftigte nicht und unbefristet Beschäftigte nur dann versorgungsberechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist laut Bundesarbeitsgericht dahin zu verstehen, dass sie auf das Lebensalter bei Beginn der Beschäftigung abstellt, wenn eine unbefristete Beschäftigung unmittelbar einer befristeten folgt.

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