Mittwoch, 14.10.2020
Anspruch auf richtige Berechnung der Ausgangsrente verwirkt nicht

Dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung – und damit die Überprüfung der Wirksamkeit einer Ablösung einer früheren, günstigeren Versorgungsordnung – kann der Einwand der Verwirkung aus § 242 BGB nicht entgegengehalten werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.10.2020 klargestellt.

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