Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem ein Rechtsreferendariat in Teilzeit möglich macht. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) zufolge sollen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die familiäre Betreuungs- oder Pflegeaufgaben wahrnehmen oder aus anderen gewichtigen Gründen nicht in der Lage sind, sich mit voller Arbeitskraft dem Vorbereitungsdienst zu widmen, entlastet werden.
Mehr lesenRechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen, die Kinder oder Angehörige betreuen, können in Hamburg das Referendariat künftig auch in Teilzeit machen. Der Senat habe einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, heißt es in einer Mitteilung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Vorgesehen sei auch ein Kinderbetreuungszuschlag. Die Neuregelung soll ab Januar 2023 gelten.
Mehr lesenEin Teilzeitarbeitnehmer mit regelmäßig geleisteten Zusatzstunden hat bei Berechnung der Betriebsrente einen Anspruch auf Anerkennung der gesamten Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht hält eine tarifvertragliche Regelung, die nur die vereinbarte Arbeitszeit zugrunde legt, aber nicht die Stunden, die auf Abruf geleistet werden, für nichtig. Dem Kläger sei die regelmäßige Arbeitszeit unabhängig von der Vertragsgestaltung anzuerkennen.
Mehr lesenIm Rahmen der Regelung einer betrieblichen Altersversorgung dürfen die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung lediglich anteilig berücksichtigt werden. Ebenso zulässig ist es, dass eine Höchstgrenze des Altersruhegelds bei in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern entsprechend dem Teilzeitgrad während des Arbeitsverhältnisses gekürzt wird. Solche Regelungen stellten keine unzulässige Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit dar, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.
Mehr lesenEine tarifliche Regelung, nach der sich die Vergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Bei der Ermittlung der Höhe der Ausbildungsvergütung blieben Zeiten des Berufsschulunterrichts außer Betracht.
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