Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht Rechtsreferendariat in Teilzeit

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem ein Rechtsreferendariat in Teilzeit möglich macht. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) zufolge sollen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die familiäre Betreuungs- oder Pflegeaufgaben wahrnehmen oder aus anderen gewichtigen Gründen nicht in der Lage sind, sich mit voller Arbeitskraft dem Vorbereitungsdienst zu widmen, entlastet werden.

Ab 01.01.2023 juristischer Vorbereitungsdienst in Teilzeit möglich

Derzeit ist aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben das Rechtsreferendariat nur in Vollzeit möglich. Sonderurlaub kann bislang eingeschränkt zum Beispiel bei notwendiger Betreuung erkrankter Kinder gewährt werden. Durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 wird ein neuer § 5b Abs. 6 in das Deutsche Richtergesetz (DRiG) eingeführt. Danach ist ab dem 01.01.2023 auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu ermöglichen. Diese Vorgaben sind in Landesrecht umzusetzen.

Anpassung soll bundesweit einheitliche Bedingungen schaffen

Ministerin Bernhardt: "Der Entwurf für ein angepasstes Juristenausbildungsgesetz berücksichtigt auch eine Angleichung des Umfangs des universitären Schwerpunktbereichsstudiums sowie der zugehörigen Prüfungsleistungen. So wollen wir bundesweit möglichst einheitliche Bedingungen schaffen. Das wurde zwischen den Justizministerinnen und Justizministern vereinbart. Im Übrigen enthält der Entwurf sprachliche Änderungen, vor allem zur Gleichstellung von Frauen und Männern." Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugestellt. Zurzeit leisten in Mecklenburg-Vorpommern rund 260 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst zur Zweiten juristischen Staatsprüfung ab.

Redaktion beck-aktuell, 20. September 2022.