Freitag, 9.6.2023
Keine Corona-Sonderzahlung für Betriebsrentner

Ein Betriebsrentner hat laut Landesarbeitsgericht Düsseldorf keinen Anspruch auf eine tarifvertraglich geregelte Corona-Sonderzahlung. Die Beschränkung des persönlichen Geltungsbereichs der zugrundeliegenden Regelung auf Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz. Der Kläger könne die Sonderzahlung auch nicht teilweise als Versorgungsbezug verlangen, teilte das LAG am Mittwoch mit.

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Freitag, 23.12.2022
Beschränkung der Corona-Sonderzahlung auf aktive Landesbedienstete rechtmäßig

Die Beschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises für die im Jahr 2022 gewährte Corona-Sonderzahlung auf Bedienstete, die zum 29.11.2021 in einem aktiven Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz gestanden haben, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Sie verstößt laut Verwaltungsgericht Koblenz weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Alimentationsprinzip.

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