Die Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin kann die außerordentliche Kündigung eines Berufskraftfahrers auch dann rechtfertigen, wenn nicht feststeht, dass die Fahrtüchtigkeit bei von ihm durchgeführten Fahrten konkret beeinträchtigt war.
BAG, Urteil vom 20.10.2016 - 6 AZR 471/15 (LAG Nürnberg), BeckRS 2016, 74469
Mehr lesenDas Finanzgericht Münster bezweifelt, dass die gewerbesteuerliche Kürzungsvorschrift für Beteiligungserträge, die aus dem Ausland stammen (§ 9 Nr. 7 GewStG, "internationales Schachtelprivileg") mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist, da die Kürzung des Gewerbeertrags um Gewinne aus Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften an schärfere Voraussetzungen geknüpft werde als bei inländischen Kapitalgesellschaften. Es hat deshalb mit Beschluss vom 20.09.2016 den Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren angerufen (Az.: 9 K 3911/13 F).
Mehr lesenKommunen dürfen die Bereitstellung von öffentlichen Flächen für Zirkusse nicht auf solche Betriebe beschränken, die keine Wildtiere mit sich führen ("Wildtierverbot"). Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover mit Eilbeschluss vom 12.01.2017 entschieden. Die Regelung eines Wildtierverbots in Zirkussen sei allein Sache des Bundesgesetzgebers. Im Tierschutzgesetz werde aber lediglich eine behördliche Erlaubnis gefordert (Az.: 1 B 7215/16).
Mehr lesenEin Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten hat Verfassungsbeschwerde gegen den «Datenhehlerei»-Paragrafen 202d StGB eingelegt. Der Straftatbestand verstoße gegen die Pressefreiheit, da Journalisten und ihre Helfer nicht ausreichend vor Strafverfolgung geschützt würden.
Mehr lesenDie Richtervorlage des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Rohrleitungsgesetz für den Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline der Bayer AG zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen ist unzulässig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.12.2016 entschieden. Das OVG habe die von ihm angenommene Unvereinbarkeit des Gesetzes mit Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG nicht ausreichend begründet (Az.: 1 BvL 10/14).
Mehr lesenSind dem Anfechtungsgegner Umstände bekannt, die mit auffallender Deutlichkeit dafür sprechen und deren Kenntnis auch einem Empfänger mit durchschnittlichem Erkenntnisvermögen ohne gründliche Überlegung die Annahme nahe legt, dass die Befriedigung der Gläubiger infolge der Freigiebigkeit verkürzt ist, muss er den Umständen nach wissen, dass die empfangene Leistung die Gläubiger benachteiligt. (Leitsatz des Gerichts)
BGH, Beschluss vom 08.09.2016 - IX ZR 151/14, BeckRS 2016, 20068
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