Bundesregierung will stärker gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen

Die Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen aktualisiert und gestärkt werden. Die Bundesregierung hat dafür am 22.02.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. "Wir schaffen ein Transparenzregister, um Missbrauch vorzubeugen, und verschärfen die Bußgeldregeln", erläuterte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) werde zudem gestärkt.

Operative und strategische Analyse durch FIU

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, soll die FIU umstrukturiert werden und erhält mehr Personal. Bislang war sie unter dem Namen "Zentralstelle für Verdachtsmeldungen" beim Bundeskriminalamt im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums angesiedelt. Nun soll sie in die Generalzolldirektion, also in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums, überführt werden. Zugleich sollen ihre Aufgaben und Kompetenzen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie neu geregelt werden. Ein Schwerpunkt soll nach den Plänen der Bundesregierung auf der operativen und strategischen Analyse liegen. Zudem soll die FIU erstmals eine Filterfunktion erfüllen: Es würden nur noch "werthaltige" Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, um so die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten.

Zentrales elektronisches Transparenzregister geplant

Der Gesetzentwurf schaffe zudem die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister. Daraus sollen sich Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ersehen lassen. So werde die Transparenz erhöht und der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche, ihrer Vortaten wie Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung erschwert, erläutert das Bundesfinanzministerium. Dabei werde darauf geachtet, dass der Bürokratieaufwand für die Unternehmen möglichst gering bleibt, indem auch auf vorhandene Informationen zu Beteiligungen aus den bestehenden Registern wie dem Handelsregister zurückgegriffen werde. Neben Behörden und Verpflichteten sollen bei berechtigtem Interesse auch andere Personen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten Zugang erhalten.

Ressourcen sollen gezielter einsetzbar sein

Durch den risikobasierten Ansatz des überarbeiteten Geldwäschegesetzes könnten Behörden und Unternehmen künftig ihre Ressourcen gezielter einsetzen, so das Finanzministerium: Bei höheren Risiken müsse mehr getan werden, um diese zu minimieren, während bei geringen Risiken vereinfachte Maßnahmen ausreichten. So könne den sich stets wandelnden Methoden der Geldwäscher und Finanziers von Terrorismus effektiv begegnet werden, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

Sanktionen sollen verschärft werden

Damit die geldwäscherechtlichen Vorgaben auch eingehalten werden, müssten Verstöße wirksam sanktioniert sein, so das Bundesfinanzministerium. Der Bußgeldrahmen für schwerwiegende, wiederholte und systematische Verstöße werde daher deutlich angehoben. Zudem veröffentlichten die Aufsichtsbehörden künftig unanfechtbar gewordene Bußgeldentscheidungen auf ihrer Internetseite. Dies solle präventiv wirken und zur Befolgung der geldwäscherechtlichen Vorschriften anhalten.

Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2017.

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