Kabinett beschließt schärfere Regeln für Abschiebungen

Die Bundesregierung hat Maßnahmen für eine konsequentere Abschiebepraxis auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am 22.02.2017 in Berlin einen Gesetzentwurf, wonach die Abschiebehaft für sogenannte Gefährder ausgeweitet werden soll. Wer falsche Angaben über seine Identität oder Staatsangehörigkeit macht, muss mit härteren Sanktionen rechnen. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von vier auf zehn Tage verlängert werden. Damit will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die vor zwei Wochen gefassten Beschlüsse von Bund und Ländern umsetzen.

Zugriff auf Flüchtlingshandys umstritten

Besonders umstritten sind Pläne, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig in bestimmten Fällen die Daten von Handys von Asylbewerbern durchsuchen darf, um deren Identität zu klären. Die Organisation Pro Asyl kritisierte, mit dem Gesetz drohe der "gläserne Flüchtling" und eine "Brutalisierung der Abschiebepraxis". Deutschland werde vom Aufnahmeland zum Abschiebeland umgebaut, sagte Günter Burkhardt, der Geschäftsführer von Pro Asyl.

Auch Die Linke hat große Vorbehalte

Auch bei den Linken stoßen die Pläne auf große Vorbehalte. "Handys und Computer gehören zu dem besonders schützenswerten Bereich der Privatsphäre", sagte Parteichefin Katja Kipping der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Inzwischen jedoch würden "Grundrechte im Minutentakt auf dem Altar der Inneren Sicherheit geopfert – bevorzugt bei Geflüchteten".

Grüne kritisieren drohende Sammelabschiebungen nach Afghanistan

Flüchtlingsorganisationen rechnen damit, dass es am 22.02.2017 eine weitere Sammelabschiebung nach Afghanistan geben soll. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, kritisierte dies scharf. "Der Innenminister macht einen großen Fehler. Afghanistan ist nicht sicher, das sagt nicht nur der UNHCR, sondern das zeigt auch die Erfahrung der ersten beiden Sammelabschiebungen", sagte sie der "Passauer Neuen Presse" (Ausgabe vom 22.02.2017). Rückführungen nach Afghanistan sind umstritten, da in Teilen des Landes Regierungstruppen nach wie vor gegen radikalislamische Taliban-Rebellen kämpfen. Die Bundesregierung hält aber Teile Afghanistans für ausreichend sicher.

Verbände: Wohl betroffener Kinder vorrangig berücksichtigen

In einer gemeinsamen Stellungnahme forderten 20 Verbände, unter ihnen die Kinderhilfsorganisation Unicef, das Wohl betroffener Kinder vorrangig zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche sollten so kurz wie möglich in Flüchtlingseinrichtungen untergebracht werden, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht seien. Grundsätzlich begrüßten die Organisationen, dass der Gesetzentwurf die Zuständigkeit von Jugendämtern für das Stellen von Asylanträgen bei Kindern und Jugendlichen klärt.

Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2017 (dpa).

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