Primacall durfte ihren Kunden nicht anbieten, ihre aktuellen DSL-Verträge "nach Ablauf" um 24 Monate zu verlängern. Laut BGH bewirkt das eine – unzulässige – anfängliche Mindestlaufzeit von über zwei Jahren, nämlich 24 Monate zuzüglich der Restlaufzeit des bisherigen Vertrags.
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