Likör ohne Ei darf "Likör ohne Ei" heißen
© dpa | Frank Molter

Spielt der Name "Likör ohne Ei" für eine vegane Spirituose unlauter auf die geschützte Bezeichnung Eierlikör an und macht sich dessen Bekanntheit zunutze? Das LG Kiel war nicht dieser Ansicht und betonte, dass der Name gerade eine Abgrenzung zum Eierlikör darstelle.

Den Namen "Likör ohne Ei" hat ein kleines Unternehmen aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg für seine vegane Spirituose auf Sojabasis mit Rum gewählt. Dagegen zog der Schutzverband der Spirituosen-Industrie vor Gericht. Er sieht einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung. "Wir beanstanden jede Bezugnahme auf die geschützte Bezeichnung Eierlikör und die Bezugnahme auf die Mitverwendung von Eiern, die nicht stattfindet", hatte Rechtsanwalt Christofer Eggers, der den Verband vertritt, bei früherer Gelegenheit dem NDR gesagt. Auch die Bezeichnung "Likör ohne Ei" stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her. "Das ist die Anspielung, die das Gesetz verbietet", argumentierte Eggers.

Die Kammer habe diese Argumentation jedoch für unbegründet gehalten, sagte der Sprecher des LG, Markus Richter, nach der Verkündung. Sie halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen. "Weil es eben nicht Eierlikör ist", sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte Richter. Deshalb erlaubte das LG nach Richters Angaben auch die Formulierung "Alternative zu Eierlikör". 

Das beklagte Unternehmen muss aber 5.000 Euro an den Kläger zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserklärung abgegeben und dagegen verstoßen hatte.

Hersteller freut sich über Umsatzsteigerung durch Medienrummel

Der beklagte Unternehmer Ole Wittmann äußerte sich zufrieden nach dem Urteil. "Ich bin extrem erleichtert und glücklich." Er zeigte sicht schon vor der Entscheidung überzeugt, dass Konsumenten verstünden, dass in seinem Produkt kein Ei verarbeitet ist und dass sie nicht in die Irre geführt würden. "Der Likör ohne Ei kann schon per Begriff überhaupt gar kein Eierlikör sein, weil das Wort Eierlikör darin gar nicht enthalten ist und auch ganz eindeutig darauf hingewiesen wird, dass darin kein Ei ist", hatte Wittmann dem NDR vor der Verhandlung im Sommer gesagt. Wittmanns Firma hat auch Eierlikör im Angebot. Die Farbe des "Likörs ohne Ei" ähnelt der des Eierlikörs.

Um die Prozesskosten zu decken, hatte Wittmann unter anderem eine Sonderauflage des Likörs verkauft und dafür das Etikett leicht verändert. Eine Hahnenfeder verdeckt den letzten Buchstaben, es bleibt "Likör ohne E".

Einen positiven Nebenaspekt hat das Verfahren aus Wittmanns Sicht: "Durch den großen Medienrummel und die große Resonanz in den sozialen Medien hat das zu einer gewissen Bekanntheit geführt." Der "Likör ohne Ei" verkaufe sich inzwischen gut im Online-Shop.

Für den Schutzverband der Spirituosen-Industrie, dessen Vorsitzender der Geschäftsführer des Eierlikörherstellers Verpoorten, William Verpoorten, ist, kündigte Rechtsanwalt Eggers Berufung zum OLG Schleswig an: "Die Entscheidung hat mich in der Tat überrascht, auch wenn das LG Kiel bereits in der mündlichen Verhandlung sein Unbehagen zum Ausdruck gebracht hat." Das LG sei zu dem Ergebnis gekommen, dass mit einer verbotenen Anspielung nur eine vereinnahmende Anspielung gemeint sei, nicht aber eine abgrenzende Anspielung. Das weicht nach Eggers Angaben von bisher vorliegenden Urteilen zu dieser Frage ab.

Um Verbraucherschutzfragen und Markenrechte werden immer wieder Prozesse geführt. Ein Beispiel aus der Welt des Eierlikörs ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf, dass die Bewerbung von Eierlikörflaschen des Herstellers Nordik mit "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" zulässig ist. Der Kläger Verpoorten hatte eine deutliche Anlehnung und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke "Eieiei" und dem berühmten Slogan "Eieiei Verpoorten" bemängelt. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, entschied damals das Gericht.

Redaktion beck-aktuell, cil, 28. Oktober 2025 (dpa).

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