Streit um Lidl-App: Der BGH solls richten

Millionen nutzen die "Lidl Plus"-App. Verbraucherschützer klagten, weil die Nutzung ihrer Meinung nach nicht kostenlos ist, wie der Discounter behauptet - bislang erfolglos. Nun sollen die Richter in Karlsruhe entscheiden.

Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage gegen die App eingereicht. Sie begründeten den Schritt damit, dass deren Nutzung - anders als in den Teilnahmebedingungen angegeben - nicht kostenlos sei. Zwar müssten Verbraucher kein Geld zahlen, jedoch bezahlten sie mit ihren Daten. Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, dass die Nutzung der App kostenlos sei. Außerdem müsse das Unternehmen einen Gesamtpreis angeben.

Ende September hatte das OLG Stuttgart die Klage als unbegründet abgewiesen. Nach Ansicht des Verbrauchersenats ist es nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung keinen Gesamtpreis angibt. Das deutsche Gesetz und zugrundeliegende europäische Normen verstünden einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung. Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet, hieß es damals.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter aber eine Revision zu. Nach Angaben der Verbraucherschützer handelt es sich um ein Pilotverfahren. Sie wollen die Frage zum Bezahlen mit Daten daher nun höchstrichterlich klären lassen. Lidl äußerte sich zuletzt nicht zu dem Gerichtsverfahren. Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden weltweit die "Lidl Plus"-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren.

Redaktion beck-aktuell, js, 7. Oktober 2025 (dpa).

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