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Außenprüfung/Abgabenordnung
   

Empfangsbevollmächtigter trotz Löschung der Zulassung als Steuerberater?

Christian Thurow

FG Berlin, Beschluss vom 4.4.2018, 9 V 11069/17 (Beschwerde zugelassen)>

 

Ist ein Steuerbescheid wirksam zugegangen, wenn die Zulassung als Steuerberater aus Altersgründen erloschen ist? Mit dieser Frage hat sich nun das Finanzgericht (FG) Berlin befasst.


 

 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Ein Steuerberater war als Empfangsbevollmächtigter für die Kläger tätig, bis seine Zulassung als Steuerberater aus Altersgründen gelöscht wurde. Eine Mitteilung an das Finanzamt über die Löschung der Steuerberaterzulassung erfolgte nicht. Nach Löschung der Zulassung gingen beim ehemaligen Steuerberater mehrere Steuerbescheide für die Kläger ein.

Strittig ist, ob die Bekanntgabe an einen Empfangsbevollmächtigten, der zu diesem Zeitpunkt keine Berufszulassung als Steuerberater mehr besitzt, wirksam ist.

 

 

Lösung

Das FG Berlin lässt die Beschwerde zu, weil es bisher keine höchstrichterliche Entscheidungen darüber gibt, ob die Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einen Empfangsbevollmächtigten, der zu diesem Zeitpunkt keine Berufszulassung als Steuerberater mehr besitzt, rechtswirksam ist. Im Ausgangsfall kommt hinzu, dass die Löschung der Berufszulassung dem Finanzamt nicht angezeigt wurde.

Das FG Berlin stellt dabei klar, dass aus seiner Sicht das Vorliegen einer wirksamen Berufszulassung als Steuerberater für das „passive“ Entgegennehmen eines Steuerbescheids bei ansonsten wirksamer Empfangsbevollmächtigung durch die Steuerpflichtigen keine Voraussetzung für eine wirksame Bekanntgabe ist. Somit wäre der Bescheid mit Eingang beim Empfangsbevollmächtigten wirksam bekanntgegeben.

 

Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Business Audit Manager, London (E-Mail: Thurow@virginmedia.com)

 

 

BC 7/2018

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