Montag, 4.3.2024
Bewerber darf nicht zur Uni: So gut wird’s nur mit ChatGPT

Im ersten Anlauf schaffte es ein Bewerber nicht in einen Masterstudiengang an der TU München, weil sein Essay nicht gut genug war. Beim zweiten Versuch war er dann so gut, dass die Uni ihn ausschloss, weil man von einem KI-Text ausging. Das VG München hält die Vermutung für valide. 

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Mittwoch, 14.12.2022
Universität muss ausländische Prüfungsleistung nicht anerkennen

Ein BWL-Student der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster hat keinen Anspruch auf Umrechnung und Anerkennung seiner während eines Auslandssemesters an einer polnischen Hochschule erreichten Prüfungsnoten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am Dienstag entschieden und damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Die streitgegenständliche Regelung verstößt nach Ansicht des Gerichts nicht gegen EU-Recht.

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Freitag, 18.11.2022
Erfolg für Bewerber nach Zulassungspanne um Medizinstudienplätze an der Uni Frankfurt

Die Zulassungspanne bei Medizinstudienplätzen der Frankfurter Goethe-Universität ist noch nicht zu Ende: Sechs Betroffene hatten gegen die bundesweit koordinierte Lösung geklagt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stellte nun im Eilverfahren fest, dass die Antragsteller wohl einen Anspruch auf die Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Frankfurt haben. Ihnen waren stattdessen Plätze für Zahnmedizin, Pharma- oder Biowissenschaften angeboten worden.

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Freitag, 21.1.2022
2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg vorläufig außer Vollzug

Das "Einfrieren der Alarmstufe II" mit Beschränkungen für Ungeimpfte durch die baden-württembergische Corona-Verordnung widerspricht dem Infektionsschutzgesetz. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden und dem Eilantrag eines ungeimpfter Studenten gegen den Ausschluss von Präsenzveranstaltungen stattgegeben. Die Regelung sei voraussichtlich rechtswidrig, da sie unabhängig von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz gelte, so das Gericht.

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Donnerstag, 15.7.2021
Universitäten haben keinen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen Telefonterror

Einer Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht bei querulatorischen Telefonanrufen kein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und eine einstweilige Verbotsverfügung abgelehnt. Die Universität könne vielmehr ihr digitales Hausrecht per Verwaltungsakt durchsetzen. 

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