Donnerstag, 15.7.2021
Universitäten haben keinen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen Telefonterror

Einer Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht bei querulatorischen Telefonanrufen kein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und eine einstweilige Verbotsverfügung abgelehnt. Die Universität könne vielmehr ihr digitales Hausrecht per Verwaltungsakt durchsetzen. 

Mehr lesen