Erfolg für Bewerber nach Zulassungspanne um Medizinstudienplätze an der Uni Frankfurt

Die Zulassungspanne bei Medizinstudienplätzen der Frankfurter Goethe-Universität ist noch nicht zu Ende: Sechs Betroffene hatten gegen die bundesweit koordinierte Lösung geklagt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stellte nun im Eilverfahren fest, dass die Antragsteller wohl einen Anspruch auf die Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Frankfurt haben. Ihnen waren stattdessen Plätze für Zahnmedizin, Pharma- oder Biowissenschaften angeboten worden.

Uni meldete zu viele freie Plätze

Auslöser der Affäre war, dass die Universität der zentralen Vermittlungsstelle für Medizinstudienplätze zu viele freie Plätze gemeldet hatte. In der Folge wurden über die festgesetzte Zulassungszahl von 381 Plätzen zum Wintersemester 2022/2023 weitere 251 Bewerberinnen und Bewerber zugelassen. Nachdem dies bemerkt worden war, hat die Universität einen Tag später gegenüber den Antragstellern die Zulassung zum Studiengang Medizin zurückgenommen und die sofortige Vollziehung dieser Bescheide angeordnet. Laut Gericht war diese Rücknahme der Zulassungsbescheide rechtswidrig.

Bundesweit koordinierte Lösung

Unmittelbar nach Auftreten des Fehlers hatte sich die Universität zusammen mit der Stiftung für Hochschulzulassung, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Kultusminister-Konferenz sowie allen medizinführenden Universitäten in Deutschland intensiv um eine Lösung für dieses Problem bemüht. Die über die Zulassungszahl hinaus zugelassenen Studienanfänger wurden in zwei Gruppen unterteilt: In der sogenannten Angebotsgruppe hatten die Studienanfänger bereits Zusagen für einen Studiengang, die allerdings in dem Moment wegfielen, als sie die Zusage der Goethe-Universität erhalten hatten. In der Chancengruppe hatten die Studienanfänger die Möglichkeit im Nachrückverfahren den begehrten Studienplatz zu erhalten. Im Oktober verkündete die Universität schließlich, dass allen Betroffenen ein Studienplatz angeboten werden konnte. Dabei kamen aber nicht alle in Frankfurt und nicht alle im Fach Humanmedizin unter. Lediglich 39 Studienbewerber aus der sogenannten Chancengruppe wurden noch zum Studium der Humanmedizin in Frankfurt am Main zugelassen. Sechs Studienanfänger aus der Angebotsgruppe, die keinen Platz für ein Studium der Humanmedizin in Frankfurt ergattern konnten, haben um verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nachgesucht - mit Erfolg.

VG: Leistungs- und Funktionsfähigkeitsgrenze der Uni noch nicht erreicht

Nach Überzeugung des Gerichts hat die Universität die Zulassungszahlen bereits deutlich überschritten, indem sie die 39 Bewerberinnen und Bewerber aus der Chancengruppe über die festgesetzten Zulassungszahlen hinaus immatrikuliert hat. Dies zeige deutlich, dass mit der Erschöpfung der festgesetzten Kapazität von zunächst 381 Plätzen die Grenze der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Hochschule in diesem Studiengang noch nicht erreicht war. Von der Antragsgegnerin sei zu erwarten, dass sie im Rahmen einer Ermessensprüfung lediglich die Zahl von Studienplatzzusagen zurücknimmt, die tatsächlich zu einer Erschöpfung der festgesetzten Kapazitäten und somit zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit führen. Jedenfalls sei eine Rücknahme aller Zulassungsbescheide rechtswidrig.

Noch ausreichend Studienplätze für die Antragsteller vorhanden

Das VG ist bei der Bestimmung der Grenze, ab wann die Funktionsfähigkeit des Studiengangs Humanmedizin an der Universität ernstlich gefährdet wäre, von einem Wert von 10% bezogen auf die Zulassungszahl ausgegangen. Ausgehend von einem 10%igen Aufschlag auf die Zulassungszahl von 381 Studienplätzen könne die Universität insoweit die Immatrikulation von 419 Studierenden verkraften. Da derzeit lediglich 403 Studierende in dem Studiengang eingeschrieben seien, stünden für die sechs Antragsteller ausreichende Studienplätze zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde die aufschiebende Wirkung des eingelegten Widerspruchs gegen die Rücknahmebescheide angeordnet. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.11.2022 - 3 L 2316/22

Redaktion beck-aktuell, Miriam Montag, 18. November 2022 (ergänzt durch Material der dpa).