Ein BWL-Student der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster hat keinen Anspruch auf Umrechnung und Anerkennung seiner während eines Auslandssemesters an einer polnischen Hochschule erreichten Prüfungsnoten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am Dienstag entschieden und damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Die streitgegenständliche Regelung verstößt nach Ansicht des Gerichts nicht gegen EU-Recht.
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