Mittwoch, 14.12.2022
Universität muss ausländische Prüfungsleistung nicht anerkennen

Ein BWL-Student der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster hat keinen Anspruch auf Umrechnung und Anerkennung seiner während eines Auslandssemesters an einer polnischen Hochschule erreichten Prüfungsnoten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am Dienstag entschieden und damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Die streitgegenständliche Regelung verstößt nach Ansicht des Gerichts nicht gegen EU-Recht.

Mehr lesen