Eine Hebamme, die eine werdende Mutter auch mehrere Tage nach den Eröffnungswehen nicht ins Krankenhaus verlegen ließ, hatte womöglich keinen Tötungsvorsatz. Der BGH stellt aber klar, dass es nach dem Beginn der Eröffnungswehen nicht mehr um einen Schwangerschaftsabbruch geht.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die sich gegen ihre strafrechtliche Verurteilung wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und gegen den damaligen § 219a StGB gewandt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen. § 219a StGB sowie die hierauf beruhenden strafgerichtlichen Verurteilungen seien während des laufenden Verfahrens rückwirkend aufgehoben worden, die Voraussetzungen für ein ausnahmsweise bestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung lägen nicht vor, so das BVerfG.
Mehr lesenDer Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitag im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des § 219a StGB. Die Fraktionen von Union und AfD stimmten dagegen, Enthaltungen gab es nicht. Den Ärztinnen und Ärzten wird im beschlossenen Regierungsentwurf ein Informationsrecht zugestanden.
Mehr lesenDie Union lehnt die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in § 219a StGB ab. Stattdessen soll der Paragraf so modifiziert werden, dass Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen "auf ihrer Internetseite wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches machen können", heißt es in einem Antrag der Fraktion.
Mehr lesenSachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sollen nicht mehr strafbar sein. Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines “Gesetzes zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ beschlossen.
Mehr lesenDas Bundesjustizministerium hat heute seinen Referentenentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) veröffentlicht. Ziel sei es, dass sich betroffene Frauen besser informieren können und Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit erhalten. Diese müssten über einen Schwangerschaftsabbruch sachlich informieren dürfen, ohne Strafverfolgung befürchten müssen, heißt es in einer Mitteilung.
Mehr lesenDas Europaparlament hat den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen in der Europäischen Union gefordert. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Abtreibungen in der frühen Schwangerschaft rechtmäßig seien, hieß es in einem am Donnerstag in Brüssel angenommenen Bericht. Auch später sollten Abbrüche möglich sein, wenn das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Person gefährdet sei.
Mehr lesenDie Revision von Kristina Hänel gegen ihre Verurteilung wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main verworfen worden. Eine Ärztin darf auf ihrer Homepage schreiben, dass sie Abtreibungen durchführt. Sie darf aber nicht darüber informieren, auf welche Art und Weise sie die Schwangerschaft abbricht. Die Medizinerin kündigte an, nunmehr Verfassungsbeschwerde einzulegen.
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