Die Union lehnt die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in § 219a StGB ab. Stattdessen soll der Paragraf so modifiziert werden, dass Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen "auf ihrer Internetseite wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches machen können", heißt es in einem Antrag der Fraktion.
Mehr lesenSachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sollen nicht mehr strafbar sein. Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines “Gesetzes zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ beschlossen.
Mehr lesenDas Bundesjustizministerium hat heute seinen Referentenentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) veröffentlicht. Ziel sei es, dass sich betroffene Frauen besser informieren können und Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit erhalten. Diese müssten über einen Schwangerschaftsabbruch sachlich informieren dürfen, ohne Strafverfolgung befürchten müssen, heißt es in einer Mitteilung.
Mehr lesenDas Europaparlament hat den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen in der Europäischen Union gefordert. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Abtreibungen in der frühen Schwangerschaft rechtmäßig seien, hieß es in einem am Donnerstag in Brüssel angenommenen Bericht. Auch später sollten Abbrüche möglich sein, wenn das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Person gefährdet sei.
Mehr lesenDie Revision von Kristina Hänel gegen ihre Verurteilung wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main verworfen worden. Eine Ärztin darf auf ihrer Homepage schreiben, dass sie Abtreibungen durchführt. Sie darf aber nicht darüber informieren, auf welche Art und Weise sie die Schwangerschaft abbricht. Die Medizinerin kündigte an, nunmehr Verfassungsbeschwerde einzulegen.
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