Mediziner durften nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren
§ 219a StGB regelte bislang, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf – führte aber in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Das soll sich nun ändern. Neben der Streichung von § 219a StGB sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 03.10.1990 auf Basis des Paragrafen ergangen sind, aufgehoben werden. Das betrifft etwa die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die 2017 auf der Grundlage von § 219a StGB verurteilt worden war und seit Jahren für die Abschaffung des Paragrafen kämpft. Sie saß zusammen mit anderen Ärztinnen und Ärzten am Freitag im Bundestag auf der Besuchertribüne.
Buschmann und Paus loben Neuregelung
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die bisherige Regelung als "absurd und aus der Zeit gefallen". Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten sei "eine Verurteilung zu viel", sagte Buschmann. "Heute ist ein großartiger Tag," sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus. "Gesundheit und Selbstbestimmung von Frauen – das sind Menschenrechte." Paus betonte, dass auch generell über die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gesprochen werden müsse. Die Linke begrüßt die Abschaffung des Paragrafen – allerdings geht ihr dieser Schritt nicht weit genug. Sie fordert auch die Aufhebung von § 218 StGB – was bedeuten würde, Schwangerschaftsabbrüche an sich straffrei zu machen. Union und AfD äußerten sich empört über die Abschaffung des Paragrafen. Abgeordnete beider Fraktionen betonten, dass sich Frauen auch jetzt schon ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren könnten und dass die Rechte des ungeborenen Lebens nicht zu kurz kommen dürften.
Heilmittelwerbegesetz wird erweitert
Damit künftig "anstößige" und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, sieht der abgesegnete Regierungsentwurf vor, das sogenannte Heilmittelwerbegesetz zu erweitern. Damit würden nun auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug von dem Gesetz erfasst, das bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung für Medizinprodukte regelt. Das Gesetz muss formal noch den Bundesrat passieren, es kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten.