Ärztinnen und Ärzte verweigern medizinische Versorgung aufgrund persönlicher Überzeugung
In dem Bericht forderte das Parlament die EU-Länder nachdrücklich auf, Abtreibung zu entkriminalisieren und Hindernisse für legale Schwangerschaftsabbrüche abzubauen. Eines der problematischsten Hindernisse beim Zugang zu Abtreibungen sei die Verweigerung der medizinischen Versorgung aufgrund persönlicher Überzeugung, hieß es in einem Begründungsschreiben. Auch wenn es legitim sei, dass ärztliches Personal sich darauf berufe, dürfe dies den Zugang zur Gesundheitsversorgung nicht gefährden.
Bericht moniert Hürden für Schwangerschaftsabbrüche
Der Bericht des EU-Parlaments kann auch als Unterstützung von Legalisierungsforderungen für Schwangerschaftsabbrüche gelesen werden. Selbst wenn Abtreibungen nicht verboten seien, gebe es häufig eine Reihe gesetzlicher, quasi-gesetzlicher und informeller Hindernisse für den Eingriff, hieß es dort etwa. Dazu zählten auch begrenzte Zeiträume und Gründe, um Abtreibungen durchzuführen, sowie eine Autorisierung durch Dritte. In Deutschland etwa ist ein Schwangerschaftsabbruch nach dem umstrittenen § 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar. Für die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft sind Abtreibungen aber dann entkriminalisiert, wenn es vorher eine Beratung gegeben hat, gesundheitliche Gefahr besteht oder die Schwangerschaft infolge eines Sexualdelikts entstanden ist.