Eu­ro­pa­par­la­ment ver­langt Zu­gang zu le­ga­ler Ab­trei­bung

Das Eu­ro­pa­par­la­ment hat den Zu­gang zu si­che­ren und le­ga­len Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen in der Eu­ro­päi­schen Union ge­for­dert. Die Mit­glied­staa­ten soll­ten ge­währ­leis­ten, dass Ab­trei­bun­gen in der frü­hen Schwan­ger­schaft recht­mä­ßig seien, hieß es in einem am Don­ners­tag in Brüs­sel an­ge­nom­me­nen Be­richt. Auch spä­ter soll­ten Ab­brü­che mög­lich sein, wenn das Leben oder die Ge­sund­heit der schwan­ge­ren Per­son ge­fähr­det sei.

Ärz­tin­nen und Ärzte ver­wei­gern me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf­grund per­sön­li­cher Über­zeu­gung

In dem Be­richt for­der­te das Par­la­ment die EU-Län­der nach­drück­lich auf, Ab­trei­bung zu ent­kri­mi­na­li­sie­ren und Hin­der­nis­se für le­ga­le Schwan­ger­schafts­ab­brü­che ab­zu­bau­en. Eines der pro­ble­ma­tischs­ten Hin­der­nis­se beim Zu­gang zu Ab­trei­bun­gen sei die Ver­wei­ge­rung der me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung auf­grund per­sön­li­cher Über­zeu­gung, hieß es in einem Be­grün­dungs­schrei­ben. Auch wenn es le­gi­tim sei, dass ärzt­li­ches Per­so­nal sich dar­auf be­ru­fe, dürfe dies den Zu­gang zur Ge­sund­heits­ver­sor­gung nicht ge­fähr­den.

Be­richt mo­niert Hür­den für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che

Der Be­richt des EU-Par­la­ments kann auch als Un­ter­stüt­zung von Le­ga­li­sie­rungs­for­de­run­gen für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che ge­le­sen wer­den. Selbst wenn Ab­trei­bun­gen nicht ver­bo­ten seien, gebe es häu­fig eine Reihe ge­setz­li­cher, quasi-ge­setz­li­cher und in­for­mel­ler Hin­der­nis­se für den Ein­griff, hieß es dort etwa. Dazu zähl­ten auch be­grenz­te Zeit­räu­me und Grün­de, um Ab­trei­bun­gen durch­zu­füh­ren, sowie eine Au­to­ri­sie­rung durch Drit­te. In Deutsch­land etwa ist ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch nach dem um­strit­te­nen § 218 des Straf­ge­setz­bu­ches grund­sätz­lich straf­bar. Für die ers­ten zwölf Wo­chen der Schwan­ger­schaft sind Ab­trei­bun­gen aber dann ent­kri­mi­na­li­siert, wenn es vor­her eine Be­ra­tung ge­ge­ben hat, ge­sund­heit­li­che Ge­fahr be­steht oder die Schwan­ger­schaft in­fol­ge eines Se­xu­al­de­likts ent­stan­den ist.

Redaktion beck-aktuell, 25. Juni 2021 (dpa).

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